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DIAMANTENSTEUER: ENTSTEUERN SIE IHREN DIAMANTENSCHMUCK

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Der Betrag der französischen Mehrwertsteuer beträgt 20%.

Wenn Sie ein ausländischer Einwohner sind:

A/ Lieferung des Produktes in einem unserer städtischen Verkaufsstellen.

- Sie entscheiden sich, ein Schmuckstück zu erwerben und es ins Ausland zu verschenken.
- Sie bestellen in unserem Showroom
- Wir berechnen Ihnen den Preis ohne Steuern ohne jeglichen Abzug.
- Wir benötigen Ihren Reisepass und einen Scheck als Kaution für die Mehrwertsteuer.
- Sie bestätigen das Steuererstattungsformular am Flughafen
- Wir geben Ihnen Ihre Kautionsscheck zurück.

Mehr Informationen unter: die Seite des Zolls

B/ Versand ins Ausland

- Sie bestellen ein Produkt und möchten, dass es in einem Land außerhalb der Europäischen Union bereitgestellt wird.
- Wir berechnen Ihnen den Preis ohne Steuern ohne Abzug
- Sie müssen ein Paket von 198 Euro hinzufügen, das die Exportspediteursgebühren enthält.
- Der Versand ist kostenlos mit FEDEX

Warnung: Sie unterliegen den lokalen Steuern des Ziellandes. Bitte informieren Sie sich beim Zollamt des Empfangslandes.

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN DER STEUERERSTATTUNG

Liebe Kunden,

Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Frankreich oder einem anderen Mitgliedsstaat der Union haben, können Sie die Produkte von Steinberg International steuerfrei kaufen oder eine Rückerstattung dieser Steuer für alle Waren erhalten, die für den Export bestimmt sind.

Im Falle eines Verkaufs wird Ihnen Steinberg International einen Ausfuhrverkaufsschein ausstellen, der zusammen mit der Ware am Zollamt des Ausgangspunkts der Europäischen Union vorgelegt werden muss. Das Visum des Zollamtes am Ausgangspunkt der EU gewährt dem Verkäufer den endgültigen Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung. Es ist seine Aufgabe, die Steuerrückerstattung auf der Grundlage des Zollvisums vorzunehmen.

Bevor Sie dieses Verfahren in Anspruch nehmen, möchten wir Sie auf die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung und die zu unternehmenden Schritte hinweisen.

Wer kann von diesem Verfahren profitieren ?

Sie müssen sein:

Einwohner in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union zum Zeitpunkt der Einkäufe.
auf Durchreise in Frankreich für weniger als sechs Monate.
Mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen diese Eigenschaften zum Zeitpunkt des Kaufs nachweisen können, insbesondere durch Vorlage eines Passes oder, ausnahmsweise, eines gültigen Originalausweises, wenn Sie in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union, aber im Schengen-Raum (Norwegen, Schweiz, Island oder Liechtenstein) ansässig sind.

Welche Einkäufe sind von der Steuerbefreiungsverfahren betroffen ?

Der Betrag der Einkäufe, die am selben Tag in einem Geschäft oder auf einer Website getätigt wurden, muss über 175 € inklusive Mehrwertsteuer liegen.

Der Kauf, den Sie tätigen, muss einem Einzelhandelsverkauf mit touristischem Charakter entsprechen, das heißt, er ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt.

Wie bekommt man die Steuererstattung ?

Der Verkäufer gibt Ihnen beim Kauf einen Ausfuhrverkaufsschein, der vom Verkäufer und von Ihnen selbst unterschrieben werden muss. Mit dieser Handlung verpflichten Sie sich, bestimmte Formalitäten zu erfüllen.

Sie müssen die steuerbefreiten Waren selbst aus der Union transportieren, in Ihrem Gepäck und mit dem Transportmittel, das Sie verwenden.

Bei Ihrem endgültigen Austritt aus der Europäischen Union müssen Sie gleichzeitig und vor der Registrierung Ihres Gepäcks die Ware und den Frachtbrief dem Zoll zur Genehmigung vorlegen.

Diese Formalität muss vor Ende des dritten Monats nach dem Monat, in dem Ihr Kauf getätigt wurde, erledigt werden.

attention-diamantAchtung: Wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, wird der Service das Visum des (oder der) Frachtbrief(e) ablehnen.

Wenn Sie die Europäische Union über Frankreich verlassen:

Im Rahmen des manuellen Visums übergibt Ihnen der französische Zoll die beiden Blätter Ihres Frachtbriefs mit dem Zollstempel: Sie senden dem Verkäufer das vom Zoll geprüfte Dokument.
Im Rahmen des elektronischen Visums am PABLO-Terminal ist das Verfahren computergestützt und Sie müssen selbst das elektronische Visum für die PABLO-Exportverkaufsformulare an einem der optischen Lese-Terminals in der Nähe eines zollfreien Schalters beantragen. Wenn der Ausgangspunkt des französischen Territoriums nicht mit einem elektronischen PABLO-Terminal ausgestattet ist, müssen die Formulare dem Zoll vorgelegt werden, der das elektronische Visum entweder mit einem Barcode-Scanner oder durch manuelle Eingabe der Identifikationsnummer in die PABLO-Anwendung beantragt.

attention-diamantAchtung: Im Falle einer Zollkontrolle bei der Visierung der Frachtbriefe (manuelle oder elektronische Visierung) ist die Präsentation der Waren obligatorisch. Das Fehlen der Warenpräsentation wird mit der Annullierung des Frachtbriefs und möglicherweise einer Geldstrafe geahndet.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Zollseite oder die Broschüren des Zolls über Das Verfahren zur Steuerbefreiung in Frankreich und auf Die Hauptgründe für die Ablehnung der Steuerbefreiung.