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VOM 4. BIS 11. JUNI

WIE FUNKTIONIERT DIE MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG?

Bei Celinni ist es möglich, Ihre Diamantschmuckstücke zu entsteuern, wenn Sie ausländischer Einwohner sind. Der französische Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN DER MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG:

Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, können Sie die Produkte von Steinberg International ohne Mehrwertsteuer erwerben oder eine Erstattung dieser Steuer für alle zur Ausfuhr bestimmten Waren erhalten.

Im Falle eines Verkaufs stellt Ihnen Steinberg International eine Ausfuhrverkaufsquittung aus. Diese muss zusammen mit der Ware am Zollamt des Ausgangspunkts der Europäischen Union vorgelegt werden. Das Visum des Zollamts des Ausgangspunkts der EU gewährt dem Verkäufer den endgültigen Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung. Es liegt in seiner Verantwortung, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Grundlage des Zollvisums vorzunehmen.

Bevor Sie dieses Verfahren in Anspruch nehmen, weisen wir Sie auf die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung sowie auf die durchzuführenden Schritte hin.

UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN KANN DIE STEUERBEFREIUNG FUNKTIONIEREN?

Wenn Sie ein ausländischer Bewohner sind, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Lieferung des Produkts in einer unserer Verkaufsstellen in Frankreich
  • Sie entscheiden sich, ein Schmuckstück zu erwerben und es im Ausland zu verschenken
  • Sie bestellen in einem unserer Showrooms (Paris, Bordeaux, Lille, Nizza oder Lyon)
  • Wir berechnen Ihnen den Preis ohne Steuern, ohne jeglichen Abzug
  • Wir bitten Sie um Ihren Reisepass sowie um einen Kautionsscheck für die Mehrwertsteuer
  • Sie bestätigen das Steuerbefreiungsformular am Flughafen
  • Wir erstatten Ihnen Ihren Kautionsscheck zurück
  • Versand ins Ausland
  • Sie bestellen ein Produkt und möchten, dass es in einem Land außerhalb der Europäischen Union bereitgestellt wird
  • Wir berechnen Ihnen den Preis ohne Steuern, ohne Abzug
  • Sie müssen eine Pauschale von 198 € hinzufügen, die die Kosten der Exportspeditionen umfasst
  • Die Lieferung erfolgt kostenlos durch FEDEX

Warnung: Sie unterliegen den lokalen Steuern des Bestimmungslandes. Bitte informieren Sie sich beim Zollamt des Empfangslandes.

WER KANN VON DIESEM VERFAHREN PROFITIEREN?

Um für dieses Verfahren in Frage zu kommen, müssen Sie:

  • Zum Zeitpunkt des Kaufs in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union wohnhaft sein;
  • Weniger als sechs Monate in Frankreich verbringen;
  • 16 Jahre oder älter sein.

Sie müssen diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Kaufs nachweisen können, insbesondere durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Ausweises, wenn Sie in einem Drittstaat der EU, aber im Schengen-Raum (Norwegen, Schweiz, Island oder Liechtenstein) wohnhaft sind.

WELCHE KÄUFE SIND VON DER RÜCKERSTATTUNGSVERFAHREN BETROFFEN?

Der Betrag der Einkäufe, die am selben Tag in demselben Geschäft oder auf derselben Website getätigt werden, muss über 175 € inkl. MwSt. liegen.
Der Kauf, den Sie tätigen, muss einem touristischen Einzelhandelsverkauf entsprechen, das heißt für einen strikt persönlichen Gebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sein.

WIE ERHÄLT MAN DIE STEUERRÜCKERSTATTUNG?

Der Verkäufer stellt Ihnen beim Kauf einen Ausfuhrverkaufsbeleg aus, der vom Verkäufer und von Ihnen selbst unterschrieben werden muss. Mit diesem Akt verpflichten Sie sich, bestimmte Formalitäten zu erfüllen.
Sie müssen die Waren, für die eine Steuerrückerstattung gewährt wird, selbst in Ihrem Gepäck und mit dem von Ihnen genutzten Transportmittel aus der EU ausführen.

Bei Ihrer endgültigen Ausreise aus der Europäischen Union müssen Sie die Waren und den Beleg gleichzeitig und vor dem Einchecken Ihres Gepäcks beim Zoll vorzeigen.

Diese Formalität muss vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat, in dem Ihr Kauf getätigt wurde, erfüllt werden.

WORAUF MÜSSEN SIE ACHTEN?

Achtung: Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, wird der Service die Bestätigung des (der) Beleg(e) verweigern.

Wenn Sie die Europäische Union über Frankreich verlassen:
Bei manueller Bestätigung: Der französische Zoll übergibt Ihnen die beiden Ausfertigungen Ihres Belegs mit dem Zollstempel: Sie senden das vom Zoll bestätigte Dokument an den Verkäufer.
Bei elektronischer Bestätigung an der PABLO-Station: Das Verfahren ist elektronisch, und Sie müssen die elektronische Bestätigung der PABLO-Ausfuhrbelege selbst an einer der optischen Lesestationen in der Nähe eines Zollschalters durchführen. Wenn der Ausgangspunkt aus dem französischen Hoheitsgebiet nicht mit einer elektronischen PABLO-Station ausgestattet ist, müssen die Belege dem Zoll vorgelegt werden, der die elektronische Bestätigung mittels eines Barcode-Scanners oder durch manuelle Eingabe der PABLO-Anwendungs-Identifikationsnummer vornimmt.

Achtung: Bei einer Zollkontrolle während der Bestätigung der Belege (manuell oder elektronisch) ist die Vorlage der Waren zwingend erforderlich. Das Fehlen der Vorlage der Waren wird mit der Stornierung des Belegs und gegebenenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Seite der Zollbehörde oder die Broschüren der Zollbehörde über das Steuererstattungsverfahren in Frankreich sowie die Hauptgründe für die Ablehnung der Steuererstattung